I.________ erlitt bei dieser Auseinandersetzung durch die Faustschläge von A.________ mehrere Hautein- und -unterblutungen im Gesicht, kleinere Schleimhauteinblutungen im Mund sowie eine Zahnfraktur. E.________ erlitt durch die Schläge von A.________ neben mehreren Hauteinblutungen u.a. eine Rippenserienfraktur, eine Nasenbeinfraktur, eine Orbitalboden-Fraktur i.S. einer Blow-out-Fraktur sowie eine Nierenprellung mit Einblutung. […]»