_ verantwortlich machte. Unter dem Eindruck der Schläge und der Drohung von C.________, die Wohnung erst wieder zu verlassen, wenn er das Geld habe, lenkte E.________ ein und gab ihm ein Säckchen Marihuana im Wert von ca. CHF 200.--, da er kein Geld habe. C.________ prüfte den Inhalt des Säckchens, befand ihn für in Ordnung und nahm das Säckchen an sich. Darüber hinaus behändigte C.________ CHF 300.-- aus dem Portemonnaie von E.________ und erklärte, er werde am nächsten Tag wieder vorbeikommen, um das restliche Geld zu holen. Darauf verliess er mit dem Geld und dem Marihuana die Wohnung von E.________. […]»