6. Vorwürfe gemäss Anklageschrift 6.1 Betreffend den Beschuldigten 1 Dem Beschuldigten 1 wird mit Anklageschrift vom 13. Mai 2019 unter anderem vorgeworfen, er habe sich der versuchten Tötung, evtl. der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 15. Januar 2015 in Bern z.N.v. E.________, schuldig gemacht (Ziff. I.A.1. der Anklageschrift). Die Vorinstanz hat diesen Vorwurf korrekt wiedergegeben, es wird darauf verwiesen (pag. 1039 f., S. 18 f. erstinstanzliche Urteilsbegründung): «[…] Nach diversen vorausgegangenen rivalisierenden Streitigkeiten mit E.________ holte A._____