5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Die teilweise Berufung des Beschuldigten 1 richtet sich gegen Ziff. A.II.4. (Schuldspruch wegen sexueller Nötigung) und Ziff. A.II.1. und 2. (Sanktionspunkt) des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs. Der Beschuldigte 2 hat das erstinstanzliche Urteil ebenfalls teilweise angefochten. Seine Berufung richtete sich zunächst gegen Ziff. B.IV.1. (Schuldspruch wegen versuchter räuberischer Erpressung), Ziff. B.IV.3. (Schuldspruch wegen Nötigung) und Ziff. B.IV.1. (Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe).