_ (Ortschaft) befand und unbekannten Aufenthaltes war, kam das Ersuchen der Verfahrensleitung um Erstellung eines Leumundsberichtes vorerst unerledigt retour (pag. 1260). In der Folge gingen indessen ein Bericht der Fachstelle Gewalt Bern vom 12. November 2020 sowie ein Berichtsrapport der Kriminalabteilung der Kantonspolizei Bern vom 18. Januar 2021 beim Obergericht des Kantons Bern ein, woraus ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte 2 aktuell bei seiner Mutter aufhält und als Pilotfall durch die Kerngruppe für Gewalt und Radikalisierung der Stadt Bern bzw. durch seinen Mentor Q.________ von der Fachstelle Gewalt