17 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung über die beiden Beschuldigten aktuelle Strafregisterauszüge (datierend vom 29. Dezember 2020, pag. 1255 ff.) eingeholt. Über den Beschuldigten 1 liegt überdies ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 22. Dezember 2020, pag. 1246 ff.) vor. Weil sich der Beschuldigte 2 nicht mehr im Rückkehrzentrum AF.