1.1 Herausgabe des Steakmessers, VICTORINOX, des Fleischmessers VICTORINOX FIBROX, des Fleischmessers IKEA und des Rüstmessers an E.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils; 1.2 Feststellung der vorzeitigen Vernichtung der SoftAir-Pistole und des Pfeffersprays; 1.3 Einziehung und Feststellung der vorzeitigen Vernichtung von insgesamt ca. 135,2g Marihuana in 4 Minigrips und brutto 1,05g weisses Pulver; 1.4 Verwendung des bei A.________ beschlagnahmten Geldbetrags von CHF 2'300.00 zur Deckung der Verfahrenskosten, womit A.________ noch einen Betrag von CHF 20'909.55 (Verfahrenskosten) zu bezahlen hat.