16 2. zu einer Busse von CHF 2'200.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 05.07.2019 (Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen); 3. zur Bezahlung der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). C. Weitere Verfügungen 1. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 6. Dezember 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich folgender weiterer Verfügungen