1.5 Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen durch Konsum von Marihuana und Kokaingemisch; 2. der Verurteilung zur Bezahlung der auf ihn entfallenden Verfahrenskosten von CHF 11'772.75. II. C.________ sei zusätzlich schuldig zu erklären: 1. der versuchten räuberischen Erpressung, begangen am 08.01.2015 z.N. von E.________; 2. des Raufhandels, begangen am 15.01.2015; 3. der Nötigung, begangen am 15.01.2015 z.N. von I.________. III.