Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 6. Dezember 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 14 1. der Einstellung des Verfahrens von den Anschuldigungen wegen 1.1 Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum von Cannabis und Kokaingemisch), 1.2 mehrfachen Tätlichkeiten z.N. von G.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. der Schuldsprüche wegen