1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. März 2015 gewährte bedingte Vollzug sei nicht zu widerrufen; 2. Die Zivilklage des Privatklägers 1 sei - soweit den Betrag von CHF 3'000.00 übersteigend - abzuweisen, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 3. Alle weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen vorzunehmen. […]»