1. der Verfahrenseinstellungen gemäss Ziffer A I des Urteils; 2. der Schuldsprüche wegen der einfachen Körperverletzung, des Hausfriedensbruches, des versuchten Schwangerschaftsabbruches, der versuchten einfachen Körperverletzung, der Drohungen sowie der Widerhandlung gegen das BetmG gemäss Ziffer A II 2 des Urteiles. II. A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf der sexuellen Nötigung, angeblich begangen ca. Ende Juli/anfangs August 2016 in Bern z.N. von G.________. III. A.________ sei in Anwendung der massgeblichen Strafbestimmungen zu verurteilen: