Die beiden Beschuldigten 1 und 2 erklärten ebenfalls frist- und formgerecht Berufung; der Beschuldigte 1 mit Eingabe vom 4. März 2020 (pag. 1179 f.), der Beschuldigte 2 mit Schreiben vom 9. März 2020 (pag. 1182 f.). Der Straf- und Zivilkläger schliesslich reichte seine Berufungserklärung fristgerecht mit Eingabe vom 11. März 2020 (pag. 1185 f.) ein.