Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 19‘213.35. Es wird diesbezüglich festgestellt, dass Rechtsanwalt B.________ bereits ein Kostenvorschuss von CHF 4‘320.00 ausgerichtet worden ist (Verfügung der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 25.05.2016, pag. 724 f.). Nach Abzug des geleisteten Vorschusses ist Rechtsanwalt B.________ damit noch ein Betrag von CHF 14‘893.35 auszurichten.