2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘200.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 05.07.2019. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 12 Tage festgesetzt. 3. Zu einem Drittel der allgemeinen Verfahrenskosten sowie den ihm persönlich zuordenbaren Verfahrenskosten (Zusammensetzung gemäss nachfolgender Tabelle) von total CHF 11‘772.75 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 6 Die gesamten Gebühren setzen sich zusammen aus: