1. Zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 44 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 4‘500.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30.03.2015. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 3. Zu zwei Dritteln der allgemeinen Verfahrenskosten sowie den ihm persönlich zuordenbaren Verfahrenskosten (Zusammensetzung gemäss nachfolgender Tabelle) von total CHF 23‘209.55 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).