1. Zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 1’500.00, total ausmachend CHF 18’000.00. 20 Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung einer Verbindungsbusse von CHF 4’500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung beträgt 3 Tage. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2'240.00.