13. Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen à CHF 1’500.00, ausmachend CHF 18’000.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 4’500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre bestimmt.