Diese Berechnung basiert auf den aktuellsten aktenkundigen Zahlen aus dem Jahre 2018. In Anwendung des Grundsatzes «in dubio pro reo» ist das zu berücksichtigende steuerbare Einkommen der Ehefrau (aus Kapitalerträgen) jedoch auf CHF 3.5 Mio. herabzusetzen, woraus sich bei im Übrigen unveränderten Faktoren eine Tagessatzhöhe von CHF 1'500.00 ergibt. 12.2 Vollzug / Verbindungsstrafe Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 1 StGB).