Weiter leistet er monatliche Unterhaltsbeiträge an seine ehemalige Lebenspartnerin, L.________, für den gemeinsamen Sohn, M.________ (geb. ________), in der Höhe von CHF 1'000.00 (pag. 224 f.; pag. 150). Unter Berücksichtigung der Unterstützungsabzüge von 15 % für das erste gemeinsame Kind (geb. ________) und 12.5 % für das zweite gemeinsame Kind (geb. ________) (pag. 224) sowie des Unterstützungszuschlags von 15 % seiner Ehefrau gelangt die Kammer zu einer Tagessatzhöhe von abgerundet CHF 2’130.00. Diese Berechnung basiert auf den aktuellsten aktenkundigen Zahlen aus dem Jahre 2018.