Gemäss Steuerklärung 2018 und Fragebogen über die persönlichen Verhältnisse hatte der Beschuldigte 2018 ein Jahreseinkommen von CHF 115'022.00 (pag. 114; pag. 130). Daraus resultiert ein monatliches Nettoeinkommen der Ehefrau von CHF 407'081.50 (CHF 5 Mio. – CHF 115’022.00 = CHF 4'884'978.00 : 12 = CHF 407'081.50). Ebenfalls zugunsten des Beschuldigten wird davon ausgegangen, dass er «lediglich» über ein Vermögen von CHF 148'000.00 verfügt, was sich aber vorliegend nicht erhöhend auf den Tagessatz auswirkt. Weiter leistet er monatliche Unterhaltsbeiträge an seine ehemalige Lebenspartnerin, L.____