12. Tagessatzhöhe / Vollzug / Verbindungsbusse 12.1 Tagessatzhöhe Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3'000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, dem Lebensaufwand, allfälliger Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB). Gemäss Erhebungsformular über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 9. April 2020 (pag. 223 ff.) erzielt der Beschuldigte ein Nettoeinkommen von CHF 9'100.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn).