Der Beschuldigte verhielt sich, nachdem er von der Polizei aufgesucht worden war, genauso wie im vorliegenden Strafverfahren korrekt und kooperativ. Dies kann aber erwartet werden und wirkt sich nicht strafmindernd aus. Die Strafempfindlichkeit ist als durchschnittlich zu werten. Insgesamt wirken sich die übrigen Täterkomponenten neutral aus, weshalb es bei der Strafhöhe von 15 Strafeinheiten bleibt.