Zudem steht vorliegend ein vom Beschuldigten unabhängiger Umstand, auf den der Unfall zweifellos zurückzuführen wäre, nicht zur Diskussion. Indem der Beschuldigte am 10. April 2018 einfach weiterfuhr bzw. sich vom Unfallort entfernte, entzog er sich einer (wahrscheinlichen) Atemalkoholkontrolle. Die informierte Polizei konnte den Beschuldigten allerdings bereits nach kurzer Zeit als mutmasslichen Fahrer ausfindig machen, unterliess es aber, die notwendigen Untersuchungsmassnahmen bei ihm zu Hause nachzuholen. Da aber, wie bereits erwähnt, routinemässig nach jedem Unfall Massnahmen zur Feststellung der Fahr(un)