Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Weiter wurde der 6 Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 480.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen, und zu einer Busse von CHF 400.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen, verurteilt sowie unter Auferlegung der Verfahrenskosten (pag. 46 f.). Gegen den Strafbefehl vom 29. Mai 2018 erhob der Beschuldigte Einsprache (pag.