Nach seinem Niesanfall realisierte der Beschuldigte, dass das vorausfahrende Fahrzeug abbremste. Um eine Auffahrkollision mit den vorausfahrenden Fahrzeugen, die eine beinahe stehende Kolonne bildeten, zu verhindern, leitete der Beschuldigte zunächst eine Vollbremsung ein und wich dann nach links auf die Gegenfahrbahn aus, da er dort kein entgegenkommendes Fahrzeug wahrnehmen konnte, und fuhr sogleich ins angrenzende Wiesland (pag. 7 f.; pag. 14, Z. 23 ff.; pag. 139, Z. 30 ff.). Dadurch verursachte er am Wiesland einen Sachschaden von CHF 100.00 (pag. 5; pag. 15, Z. 93 ff.).