I des erstinstanzlichen Urteils), den Sanktionenpunkt sowie die gesamten Kosten- und Entschädigungsfolgen zu überprüfen. Die Schuldsprüche wegen einfacher Verletzung von Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs und wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall mit Sachschaden, beides begangen am 10. April 2018 in C.________, sowie die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00 (pag. 158, Ziff. II des erstinstanzlichen Urteils) sind demgegenüber unangefochten geblieben und daher in Rechtskraft erwachsen. Die Kammer verfügt über volle Kognition (Art.