2. A.________ sei zusätzlich zu den in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüchen wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 10. April 2018 in C.________, schuldig zu erklären. 3. Er sei zu verurteilen: 3.1. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 180.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren; 3.2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 800.00 (2 Tage Ersatzfreiheitsstrafe); 3.3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.