3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 17. April 2020, pag. 233), ein aktueller Auszug über die Administrativmassnahmen (datierend vom 17. April 2020, pag. 227 ff.) sowie ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 9. April 2020, pag. 223 ff.) eingeholt (pag. 219 ff.).