__ fristgerecht am 2. Juni 2020 Stellung (pag. 244 ff.). Mit Eingabe vom 12. Juni 2020 verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft auf eine Replik (pag. 253). Mit Verfügung vom gleichen Tag wurde der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet und ein schriftlicher Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 254 f.). Mit Verfügung vom 9. Juli 2020 wurde der Schriftenwechsel wieder eröffnet und die Kammer behielt sich vor, den