2. Berufung Mit Eingabe vom 17. September 2019 meldete die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) fristgerecht Berufung gegen dieses Urteil an (pag. 165). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 25. Februar 2020 (pag. 201) reichte die Generalstaatsanwaltschaft am 11. März 2020 form- und fristgerecht eine Berufungserklärung ein und beschränkte die Berufung auf den Freispruch von der Anschuldigung der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und dessen Folgen (pag. 209 f.). Der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.____