I des erstinstanzlichen Urteils). Hingegen erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten schuldig der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs und des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall mit Sachschaden, beides begangen am 10. April 2018 in C.________, und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00 und zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'830.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wurde auf 8 Tage festgesetzt (pag. 158, Ziff. II des erstinstanzlichen Urteils).