1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 13. September 2019 sprach das Regionalgericht Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) frei von der Anschuldigung der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, angeblich begangen am 10. April 2018 in C.________, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 581.60 an den Beschuldigten für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 410.00 an den Kanton Bern (pag. 157 f., Ziff. I des erstinstanzlichen Urteils).