8 Vorliegend herrschte auf der Bahnhofstrasse in Aarberg, parallel zum Bahnhofgebäude, wo gerichtsnotorisch mit Fussgängern gerechnet werden muss, geringes Verkehrsaufkommen und die Unaufmerksamkeit des Beschuldigten dauerte nur kurze Zeit. Zudem war seine Aufmerksamkeit durch das Auswählen eines Songs weniger stark eingeschränkt als beispielsweise durch das Schreiben einer SMS. Das Verschulden des Beschuldigten wiegt daher leicht.