5 muss). Das Wetter war trocken, es gab lediglich geringes Verkehrsaufkommen und die Polizisten waren in orange Leuchtwesten gekleidet (pag. 2; pag. 60 Z. 22 ff.; pag. 61 Z. 23 f.; pag. 61 Z. 27; pag. 61 Z. 30; pag. 63 Z. 10). Zudem konnten die Polizisten auch den Beschuldigten ohne Probleme wahrnehmen (Polizist C.________ erkannte beispielsweise, dass der Beschuldigte sein Mobiltelefon oberhalb des Steuerrads hielt, pag. 60 Z. 27 f.).