vgl. E. 9.2 hiernach) und er habe stets Kontrolle über sein Fahrzeug sowie Sicht auf die Strasse gehabt. Die auf der gegenüberliegenden Strassenseite stehenden Personen habe er durchaus wahrgenommen, einfach nicht als Polizisten (pag. 143; vgl. E. 9.3 hiernach). 8. Beweismittel Für die vorhandenen Beweismittel kann auf die zutreffende Zusammenfassung der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 97 f.).