7. Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet den angeklagten Sachverhalt nicht. Er gibt zu, während der Fahrt sein Mobiltelefon zwecks Aussuchens eines Musikstücks mit der rechten Hand auf dem Steuerrad gehalten und bedient zu haben (pag. 144). Er behauptet jedoch, dieser Vorgang habe lediglich 1 – 2 Sekunden gedauert (pag. 141 f.; vgl. E. 9.1 hiernach), er habe das Mobiltelefon auf dem und nicht auf Höhe des Steuerrads gehabt (pag. 143; vgl. E. 9.2 hiernach) und er habe stets Kontrolle über sein Fahrzeug sowie Sicht auf die Strasse gehabt.