Polizist C.________ konnte beobachten, wie der Beschuldigte sein Mobiltelefon oberhalb des Lenkrades hielt und bediente, und hielt ihn daraufhin zur Kontrolle an. Der Beschuldigte konnte sich korrekt mittels Führerausweis ausweisen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest verlief negativ. Nachdem der Beschuldigte mittels Merkblatt auf seine rechtlichen Möglichkeiten aufmerksam gemacht worden war, bestätigte er, sein Mobiltelefon bedient zu haben. Er gab an, nur einen Song ausgewählt zu haben. Er habe nicht gesehen, dass es sich bei den Personen, die sich am Strassenrand befanden, um Polizisten handelte (pag. 1 f.).