3. Schriftliches Verfahren Mit Verfügung vom 19. März 2020 ordnete die Verfahrensleitung in Anwendung von Art. 406 Abs. 1 Bst. c Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) das schriftliche Verfahren an (pag. 128 f). Mit Eingabe vom 30. April 2020 reichte der Beschuldigte nach einmaliger Fristerstreckung fristgerecht eine Berufungserklärung ein (pag. 137 ff.). 4. Anträge der Parteien Der Beschuldigte beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge einen Freispruch vom Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung (pag. 138).