(nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Vornehmen einer Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert (Bedienen des Mobiltelefons während der Fahrt), begangen am 3. Juli 2018 um ca. 23:25 Uhr auf der Bahnhofstrasse in Aarberg, und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 150.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt wurde (Ziff. I.1 des erstinstanzlichen Urteildispositivs), sowie zu den Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘191.00 (Ziff. I.2 des erstinstanzlichen Urteildispositivs).