1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 12. September 2019 (pag. 78 ff.) sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Vornehmen einer Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert (Bedienen des Mobiltelefons während der Fahrt), begangen am 3. Juli 2018 um ca. 23:25 Uhr auf der Bahnhofstrasse in Aarberg, und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 150.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt wurde (Ziff.