1. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend den mit Urteil des Kantonsgerichts Nidwalden vom 2. Mai 2016 für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je CHF 50.00 gewährten bedingten Vollzug wird eingestellt. 2. Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren in Höhe von CHF 300.00 trägt der Kanton Bern. 3. Für das oberinstanzliche Widerrufsverfahren werden keine Verfahrenskosten erhoben. III. Das Strafverfahren gegen C.________ wegen Hausfriedensbruchs, angeblich begangen am 4. Juli 2019 in D.________(Ort), Schulhaus (E.________), wird eingestellt,