unter Auferlegung der erstinstanzlichen (anteilsmässigen) Verfahrenskosten von CHF 1'750.00 an den Kanton Bern, unter Auferlegung der oberinstanzlichen (anteilsmässigen) Verfahrenskosten von CHF 1'000.00 (ohne Kosten der amtlichen Verteidigung) an den Kanton Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 200.00 an A.________ für ihre Aufwendungen aus der Beteiligung am Strafverfahren im erstinstanzlichen Verfahren, unter Ausrichtung einer Entschädigung an den amtlichen Verteidiger von A.________, Rechtsanwalt B.________, im oberinstanzlichen Verfahren gemäss Ziff. IV. nachfolgend. II.