8 E.________(Strasse)) und in F.________(Ort) (Schulanlagen F.________, G.________(Strasse) und H.________(Strasse)) ist einzustellen. Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Hausfriedensbruchs, angeblich begangen am 4. Juli 2019 gemeinsam mit der Beschuldigten in D.________(Ort) (Schulhaus, E.________(Strasse)) ist ebenfalls einzustellen. Mit der Einstellung des Verfahrens erübrigt sich eine weitergehende Beurteilung der übrigen Rügen der Beschuldigten.