45 f.) folgten weitere Strafanträge gegen die Beschuldigte (F.________, Vorfälle vom 13., 14. und 27. August 2019). Als geschädigte «Person» wurde der Gemeindeverband F.________ aufgeführt und die Strafanträge wurden von I.________ unterzeichnet und teilweise mit einem Stempel der Gemeindeschreiberei F.________ versehen (pag. 43 f.; pag. 45 f.). Die besagten Strafanträge wurden demnach nicht von der Schulleitung der «M.________» gestellt. Darüber hinaus wurden sie auch nicht direkt vom Gemeindeverband F.________, handelnd durch den Verbandsrat, gestellt.