Sicherheitsmitarbeiter in einem Shop, Urteil des Bundesgerichts 6B_295/2020 vom 22. Juli 2020 E. 1.6.1. und 1.6.2. sowie Verwalter und Chefarzt beim Kantonsspital Luzern, BGE 90 IV 74). Hinsichtlich der hier zu beurteilenden Vorfälle liegen – wie bereits erwähnt – vier Strafanträge vor. Am 4. Juli 2019 wurde sowohl gegen die Beschuldigte als auch gegen den Beschuldigten Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs (Schulhaus D.________, Vorfall vom 4. Juli 2019) gestellt (pag. 6 f.; pag. 8 f.). Am 14. August 2019 (pag. 43 f.) und am 9. September 2019 (pag. 45 f.) folgten weitere Strafanträge gegen die Beschuldigte (F.__