Sie ist daher mit der Wahrung und Verwaltung des hier in Frage stehenden Hausrechts betraut und es kann nach Ansicht der Kammer davon ausgegangen werden, dass sie zur Erfüllung dieser Aufgaben auch generell ermächtigt wäre, entsprechende Strafanträge zu stellen (analog Liegenschaftsverwaltung, Urteil des Bundesgerichts 6B_924/2016 vom 24. März 2017 E. 4.2 und 4.3; Sicherheitsmitarbeiter in einem Shop, Urteil des Bundesgerichts 6B_295/2020 vom 22. Juli 2020 E. 1.6.1. und 1.6.2. sowie Verwalter und Chefarzt beim Kantonsspital Luzern, BGE 90 IV 74).