Zur konkreten Organisation des Schulwesens in den betroffenen Gemeinden und den weiterführenden Kompetenzen in diesem Bereich lassen sich dem besagten Organisationsreglement vereinzelt weitere Informationen entnehmen (so etwa betreffend die Anstellung der Schulleitung, Sicherung der Schulwege, Schulkommission etc.). Der Gemeindeverband F.________ hat sodann auch das Schulreglement für die «M.________» erlassen. Gemäss diesem Schulreglement und dem kantonalen Volksschulgesetz obliegt die pädagogische und betriebliche Führung der Volksschulen den Schulleitungen (Art. 34 Abs. 2 und Art. 36 VSG; Art. 17 Abs. 1 des Schulreglements der «M.___