Die Einwohnergemeinden und gemischten Gemeinden können diese Aufgabe an Unterabteilungen übertragen, sich zu ihrer Erfüllung mit andern Gemeinden vertraglich verbinden oder sich zu Gemeindeverbänden zusammenschliessen (Art. 5 Abs. 2 VSG). Die hier interessierenden Gemeinden D.________ und F.________ haben sich mit den Gemeinden J.________, K.________ und L.________ zum Gemeindeverband F.________ zusammengeschlossen (Art. 1 des Organisationsreglements [OgR] des Gemeindeverbands F.________). Dem Verband obliegt unter anderem die «M.__