Der Gemeindeverband F.________ habe vorliegend mit Einschreiben vom 13. Juni 2019 unstrittig ein Hausverbot gegenüber den Beschuldigten ausgesprochen. Dieses sei vom Präsidenten des Verbandsrates und von der Sekretärin unterschrieben worden. Betreffend die Strafanträge liege jedoch kein Beschluss des Verbandsrates vor. Diese seien lediglich von I.________ unterzeichnet, der offensichtlich aber nicht über die Befugnis verfüge, für den Gemeindeverband zu handeln und zu unterzeichnen. Die Strafanträge seien daher ungültig und das Verfahren gegen die Beschuldigten gestützt auf Art. 379 i.V.m. Art. 329 Abs. 4 StPO einzustellen (pag. 301 ff.).